AGB

 

1. Geltungsbereich


  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Forma Strategia GmbH. (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber dem Auftraggeber.

  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.

  3. Diese AGB gelten vorrangig, sofern Angebot/Offert oder Projektvertrag nichts Abweichendes regeln.

 

2. Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang


  1. Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – unverbindlich und zeitlich befristet (üblich: 14 Tage).

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail ausreichend) oder durch tatsächliche Beauftragung/Leistungsbeginn.

  3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/Offert samt allfälligen Anlagen (Briefing, Leistungsbeschreibung, Zeitplan).

  4. Wird der Auftragnehmer ohne ein vorhergehendes Angebot/Offert beauftragt wird nach Aufwand zum Tagsatz verrechnet.

  5. Leistungen, die über das Angebot hinausgehen („Zusatzleistungen“), sind gesondert zu vereinbaren oder werden nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen verrechnet (siehe Punkt 5.5).

     

3. Preise & Steuern


  1. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich exkl. 20% USt., sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

  2. Allfällige Abgaben, Gebühren oder Drittentgelte (z. B. Plattformgebühren, Lizenzen) sind – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – zusätzlich zu tragen.

     

4. Zahlungsbedingungen


  1. Bei Auftragserteilung werden 50% des Gesamthonorars als Anzahlung in Rechnung gestellt.

  2. Der Restbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – nach Abschluss des jeweiligen Projektschrittes bzw. bei Projektabschluss fällig.

  3. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen sowie angemessene Mahnspesen und notwendige Inkassokosten.

  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung Leistungen zurückzuhalten und Nutzungsrechte nicht einzuräumen (siehe Punkt 9).

 

5. Feedbackschleifen (Change Request)


  1. Bei allen Leistungen ist eine Feedbackschleife im Angebot inkludiert.

  2. Eine Feedbackschleife umfasst die Sammlung von Änderungswünschen durch den Auftraggeber, deren Konsolidierung (idealerweise „eine Stimme“), sowie die Umsetzung im vereinbarten Umfang.

  3. Änderungswünsche, die über das vereinbarte Ziel hinausgehen (z. B. Konzeptwechsel, zusätzliche Varianten, neue Inhalte, zusätzliche Formate, zusätzliche Kanäle), gelten als Change Request.

  4. Change Requests werden vor Umsetzung entweder gesondert angeboten oder nach Aufwand zu den vereinbarten/üblichen Sätzen abgerechnet.

  5. Sofern kein Stundensatz/Tagessatz vereinbart ist, werden Zusatzleistungen zu einem angemessenen Beratungstagsatz verrechnet.

 

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers


  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Daten, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.

  2. Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, führen zu einer angemessenen Verschiebung von Terminen; daraus resultierende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

  3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Rechteklärung der beigestellten Inhalte (Texte, Fotos, Logos, Daten).

 

7. Termine, Lieferfristen, Teilleistungen


  1. Genannte Termine sind – sofern nicht ausdrücklich als „fix“ vereinbart – Richttermine.

  2. Teilleistungen und Teilrechnungen sind zulässig, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

 

8. Fremdkosten / Fremdleistungen


Fremdkosten für Bildrechte, Fotographie, Video- und Animation, Illustration, Lithographie, Retusche, Lektorat, Drucküberwachung, Druck- und Produktionskosten, Musteranfertigung, PPT-, PDF- & Wordvorlagenprogrammierung, Webprogrammierung sowie Honorare für externe Experten und sonstige außergewöhnliche Kosten sind nicht Teil dieses Angebots und werden bei Bedarf gesondert angeboten und nach Kostenfreigabe verrechnet. Über das vorliegende Angebot hinausgehende Leistungen von Forma Strategia müssen gesondert vereinbart werden oder werden nach erbrachter Leistung zum Beratungstagsatz verrechnet.
Ergänzung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer/Partner einzusetzen. Für Fremdleistungen Dritter haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der Weitergabe jener Ansprüche, die ihm gegenüber dem Dritten zustehen, sofern gesetzlich zulässig.

 

9. Spesen


Reise-, Verpflegung-, Workshop- und Transportkosten, Post und Botendienste sowie sonstige Spesen werden nach tatsächlich entstandenen Kosten zusätzlich verrechnet. Ergänzung: Bei Reisen können – nach vorheriger Abstimmung – marktübliche Pauschalen bzw. Kilometergeld angesetzt werden.

 

10. Nutzungsrechte / Eigentum an Arbeitsergebnissen


  1. Die inhaltlichen, zeitlichen, medialen und räumlichen Nutzungsrechte sind im Offert enthalten und gehen mit der vollständigen Zahlung der Gesamtsumme des Auftrags an den Auftraggeber über.

  2. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

  3. Offene Arbeitsdaten (z. B. editierbare Layout-/Design-Dateien) sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

  4. Der Auftragnehmer bleibt Urheber im Sinne des Urheberrechts; Bearbeitungen/Weiterentwicklungen durch Dritte bedürfen – sofern nicht anders vereinbart – der Zustimmung des Auftragnehmers.

  5. Für verwendete Drittmaterialien (Fonts, Stock, Templates, Software) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; der Auftraggeber trägt die Kosten, sofern nicht inkludiert.

 

11. Abnahme / Freigabe


  1. Soweit Leistungen abnahmefähig sind (z. B. Design, Layout, Text, Präsentation, Markenassets), erfolgt eine Freigabe durch den Auftraggeber (E-Mail ausreichend).

  2. Mit Freigabe gelten die betreffenden Leistungen als vertragsgemäß erbracht.

  3. Spätestens mit produktiver Nutzung (z. B. Veröffentlichung, Druck, Livegang) gilt die Leistung als abgenommen.

 

12. Gewährleistung


  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach dem Stand der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt.

  2. Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Verbesserung/Behebung innerhalb angemessener Frist berechtigt.

  3. Für Mängel, die aus vom Auftraggeber beigestellten Inhalten, Freigaben oder nachträglichen Änderungen durch Dritte resultieren, wird keine Gewähr übernommen.

 

13. Haftung


  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

  2. Für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung ausgeschlossen; jedenfalls ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  4. Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Punkt 17) oder fehlender Mitwirkung (Punkt 6) ist ausgeschlossen.

 

14. Vertraulichkeit


  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln.

  2. Ausgenommen sind Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind, (ii) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder (iii) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

 

15. Referenznennung


Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber (Name/Logo) sowie projektbezogene Ergebnisse in angemessenem Umfang als Referenz (Website, Portfolio, Social Media, Pitch-Unterlagen) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht oder überwiegende Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

 

16. Daten, Archivierung, Herausgabe


  1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Projektdateien über 6 Monate nach Projektabschluss hinaus zu archivieren, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Die Herausgabe von Daten/Unterlagen erfolgt in den vereinbarten Formaten; Mehraufwand (z. B. Aufbereitung, Export, Datenbereinigung) wird nach Aufwand verrechnet.

 

17. Höhere Gewalt


Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (z. B. Strom-/Netzausfall, behördliche Maßnahmen, Streik, Krankheit, Naturereignisse) berechtigen zur angemessenen Verschiebung von Fristen und Terminen. Schadensersatzansprüche daraus sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

18. Wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Prüfung


Der Auftraggeber bestätigt mit Annahme des Angebots, dass er von dem Auftragnehmer über die rechtliche Notwendigkeit informiert wurde, neu entwickelte Marken und Brand Design gegebenenfalls einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung zu unterziehen, um mögliche Kollisionsfälle mit älteren Zeichen- oder Namensrechten zu vermeiden. Die wettbewerbsrechtliche Prüfung ist vom Auftraggeber selbst zu veranlassen und zu bezahlen.

Im Falle eines Redesigns einer bestehenden Marke bzw. eines bestehenden Markendesigns (mit Logo und grafischen Elementen) liegt die Verpflichtung beim Auftraggeber, die Urheberrechte, Bearbeitungsrechte und Lizenzrechte der Ausgangsdaten, also des ursprünglichen Markendesigns und Logos zu klären. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer im Falle von etwaigen urheberrechtlichen Ansprüchen des Schöpfers des ursprünglichen Logos bzw. Markendesigns schad- und klaglos.

 

19. Rücktritt/Storno/Kündigung (Projektabbruch)


  1. Wird ein Projekt nach Beauftragung vom Auftraggeber storniert oder beendet, sind bis dahin erbrachte Leistungen nach Aufwand bzw. gemäß Projektfortschritt zu bezahlen; die Anzahlung wird angerechnet.

  2. Zusätzlich können bereits gebuchte Fremdleistungen/Spesen sowie Stornokosten Dritter weiterverrechnet werden.

  3. Bei laufenden Retainern/Monatsleistungen gilt die vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist; andernfalls beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.

     

20. Schlussbestimmungen


  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend), sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit anwendbar.

  4. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.